Besondere Nächtigungsabgabe

Regelung für 2. Wohnsitz (Ortstaxensatz € 1,20)




mehr als 130 m² pro Jahr - das 380-fache456,00
100 - 130 m² pro Jahr - das 360-fache432,00
70 - 100 m² pro Jahr - das 300-fache360,00
40 - 70 m² pro Jahr - das 260-fache312,00
bis 40 m² pro Jahr - das 200-fache 240,00
dauernd abgestellte Wohnwägen - das 130-fache156,00