Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag

Gemäß § 77b Sbg. ROG 2009 idgF. sind unbefristete unverbaute Baulandgrundstücke, die seit dem 01.01.2018 seit mehr als fünf Jahren als Bauland der Widmungskategorie gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 9 ausgewiesen sind, dem Eigentümer bzw. Baurechtsberechtigten vorzuschreiben.

Der Abgabesatz für ein volles Kalenderjahr beträgt lt. Tarif 3:






 Flächenausmaß (Differenz nach Abs. 4 vorletzter Satz) 
 bis 500 m²0,00 
 501 m² bis 1000 m²1120,00
 1001 m² bis 1700 m²2240,00
 1701 m² bis 2400 m²3360,00
 2401 m² bis 3100 m²4480,00
 je weitere angefangene 700 m² zuzüglich1120,00