Zusatzabgabe für die Besondere Nächtigungsabgabe Kurbezirk





mehr als 130 m² pro Jahr - das 380-fache davon 30 % 136,80 
100 - 130 m² pro Jahr - das 360-fache davon 30 %129,60 
70 - 100 m² pro Jahr - das 300-fache davon 30 % 108,00
40 - 70 m² pro Jahr - das 260-fache davon 30 %  93,60 
bis 40 m² pro Jahr - das 200-fache davon 30 %  72,00
dauernd abgestellte Wohnwägen - das 130-fache davon 30 %  46,80