Familienpass

Logo des Salzburger FamilienpassDer Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" haben diese Möglichkeit.

Der Familienpass ist kostenlos und nach der Ausstellung drei Jahre gültig. Änderungen in den Voraussetzungen, etwa Wegfall der Familienbeihilfe für ein Kind, müssen Sie beim Gemeindeamt bitte umgehend melden.
Sollte ihr Familienpass auslaufen, so lassen Sie sich einen neuen Familienpass im Gemeindeamt, Meldeamt ausstellen.

Derzeit bieten 271 Betriebe in Stadt und Land Salzburg (und in Bayern) in Verbindung mit dem Familienpass einen ermäßigten oder freien Eintritt an.
Ab sofort können Sie sich die Informationsbroschüre im Gemeindeamt abholen.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link

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