Familienpass

Logo des Salzburger FamilienpassDer Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird und deren Hauptwohnsitz sich im Bundesland Salzburg befindet.

Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" haben diese Möglichkeit. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten seinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.

Der Familienpass ist kostenlos und behält seine Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes. Änderungen in den Voraussetzungen, etwa Wegfall der Familienbeihilfe für ein Kind, müssen Sie beim Gemeindeamt bitte umgehend melden.

Weiterführende Informationen zum Familienpass finden Sie hier.

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