Friedhofsgebühren

a) Grabstellen(erneuerungs-)gebühr
Einzelgrab (jährlich)
     29,13
Doppelgrab (jährlich)     58,25
Gruft (jährlich)     67,16
Urne (jährlich)     29,13
neuer Friedhof Anonymbestattung (einmalig)   291,32
Kindergrab (jährlich)     14,57

b) Beisetzungsgebühr

Öffnen und Schließen einer Grabstelle   660,00
Öffnen und Schließen einer Urnengrabstelle   260,00
Anmerkung: Bei Kindern unter 10 Jahren entfällt die Beisetzungsgebühr.

c) Enterdigungsgebühr
(nach Vorlage der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde - ausgenommen einer behördlichen Anordnung)

Enterdigung einer Leiche
1.320,00
Enterdigung einer Urne   260,00
Entnahme einer Urne aus einer Urnennische   130,00
Mithilfe zum Schlichten von Särgen in einer Gruft   150,00
Mithilfe zum Umsargen einer Leiche in einer Gruft   200,00
Mithilfe zum Umsargen einer Leiche bei Enterdigung   400,00
Urnenversand Inland (inkl. Porto)
     31,00
Urnenversand europäisches Ausland (inkl. Porto)     77,50
Übersee oder Flugpost (zuzüglich jeweiliges Porto)     43,50

d) Gebühr für die Benützung der Leichenhalle

Aufbahrungsgebühr mit Hallenbenützung   201,52
Aufbahrungsgebühr ohne Hallenbenützung   100,77